„Es wird Freude sein vor den Engeln Gottes über einen Sünder, der Buße tut“
                                                                   Lk. 15, 10

Am 31. Oktober jährt sich zum 500. Mal jenes Ereignis, das zum symbolischen Auftakt der Reformation wurde: Die Bekanntmachung von Martin Luthers 95 Thesen über die Kraft des Ablasses. Luther hatte das Ziel, die Kirche zu reformieren. Dadurch dass sie sich dem verweigerte und ihn ausstieß, entstanden die evangelischen Kirchen weltweit, auch die evangelischen Freikirchen.

Vordergründig ging es in Luthers Thesen um den Ablass, d.h. um die Aufhebung zeitlicher Strafen vor Gott für Sünden, deren Schuld bereits getilgt ist. Ihr eigentliches Thema ist aber die Buße. Was heißt „Buße tun“? Zu Luthers Zeiten verstand man darunter einen kirchlichen Ritus, zu dem die Beichte bei einem Priester gehörte und die Ableistung von Strafen, die dieser Priester zur Wiedergutmachung für die Sünden festgelegt hatte. So wurden die Strafen zum wichtigsten Punkt bei der Buße. Das merkt man in unserer Sprache zum Teil noch bis heute: Für Rechtsverletzungen im Verkehr sind „Bußgelder“ zu zahlen, und Haftstrafen werden „verbüßt“.
Luther wollte nun mit seinen Thesen darauf hinweisen, dass die Buße im Neuen Testament mit einem „Abbüßen“ nichts zu tun hat, sondern eine bestimmte Haltung des Herzens vor Gott ist. Buße beginnt mit der Einsicht, vor Gott schuldig zu sein, und geschieht durch Bekenntnis der Sünden sowie das Vertrauen auf die Zusage von Gottes Vergebung. Wer es damit ernst meint, der fängt an, sein Leben zu ändern, selbst wenn ihm keine Strafen aufgebrummt werden. Wer Buße tut, der versucht sich nicht zu rechtfertigen, sondern verurteilt seine Sünden, wie Gott sie verurteilt, und der nimmt dankbar an, dass Gott den Sünder, der in diesem Sinne Buße tut, nicht verwirft, sondern sich mit himmlischer Freude an ihm freut.

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Prof. Dr. Uwe Swarat / Theologische Hochschule Elstal

Vernetzt im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in Deutschland K.d.ö.R.

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